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Hammer Reifen Center
Inh. Thomas Klaus
Östingstraße 7
59067 Hamm

 

 

Kontakt

Tel.: 02381 - 97 228 76
Fax:  02381 - 97 228 77
eMail: info@hammer-reifen-center.de

 

 

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08:00 - 17:00
Sa GESCHLOSSEN

 

 

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Willkommen beim Hammer Reifen Center

Norbert und Thomas Klaus leiten das Hammer Reifen Center seit mehr als zehn Jahren im Herzen von Hamm.

Seit 2006 ist das Unternehmen an der Östingstraße (neben dem Hellweg-Baumarkt) beheimatet. Mit enormer Fachkenntniss wird im Hammer Reifen Center sehr gut und gezielt auf die Belange und Wünsche der Kunden eingegangen.

" Probleme gibt es bei uns nicht, sonder nur Lösungen ", so Norbert Klaus. " Wenn man sein Handwerk beherrscht, gibt es auf alles eine zufriedenstellende Antwort, solange es der TÜV bzw. die DEKRA absegnet " . " Freundliches Personal, Hol- und Bringservice, selbstverständlich ohne Kosten, eine große Auswahl an Reifen, Felgen und Accessoires sowie saisonale Angebote machen unsere Dienstleistungen für unsere Kunden zu einer runden Sache! " ergänzt sein Bruder Thomas.

" Wir sind alle Teamplayer und das im Sinne unserer Kunden. " Muss man das noch ergänzen? Besser und kürzer kann das nicht zusammenfassen. Also, hinfahren, beraten lassen, machen lassen und überzeugt sein. Das ist von Anfang an die erfolgreiche Device der Beiden.

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Radwechsel

30

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Räder-Einlagerung

55

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HU/AU (Di/Do/Fr)

140

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Inspektion

ab 79

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Unser FAQ

Winterreifen - JA oder NEIN

Besonders in unseren Breiten eine oft gestellte Frage. Im Winter muss vielfach mit nassen Fahrbahnen gerechnet werden. Modere Winterreifen sind deshalb auf optimale Nasshaftung ausgelegt. 185 Tage Winterreifenwetter. Nicht nur bei Schnee sind Winterreifen die angemessene Bereifung. Auch bei niedrigen Temperaturen (Orientierungswert unter 7 Grad), Eis, Regen und Hagel sind Sie mit Winterreifen sicher unterwegs.

Winterreifenpflicht?

Winterreifenpflicht im Sinne des Gesetzes. Welche Strafen können verhängt werden?

  • Mögliche Geldstrafe: 20,- EURO
    Ordnungswiedrigkeit nach StVO §49 Abs. 1 Nr. 2 - Ausrüstung eines Kraftfahreuges nicht an die Wetterverhältnisse angepasst.
  • Mögliche Geldstrafe: 40,- EURO
    Ordnungswiedrigkeit nach StVO §49 Abs. 1 Nr. 2 - Ausrüstung eines Kraftfahreuges nicht an die Wetterverhältnisse angepasst- mit Behinderung.
Wann muss ich von Sommer- auf Winterreifenumstellen

Die rechtzeitige Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen sollte für jeden Autofahrer selbstverständlich sein.

Rechtzeitig heißt VOR dem ersten Schnee! Moderne Winterreifen sind nämlich so konzipiert, dass sie nicht nur problemlose Fahrten bei Reifglätte und Schnee ermöglichen, sondern Ihre besonderen Eigenschaften bereits bei Temperaturen ab 7 Grad zum Tragen kommen.

Sommerreifen verlieren aufgrund Ihrer Gummimischung bei niedrigen Temperaturen an Grip und Haftung, längere Bremswege sind die Folge, auch auf trockenen oder nassen Straßenbelägen.

Warum im Frühjahr wieder auf Sommerreifen umsteigen?

In jedem Frühjahr stellt sich für viele Autofahrer, die in der kalten Saison mit Winterreifen unterwegs waren, die Frage, ob sie überhaupt Ihre Fahrzeuge wieder auf Sommerreifen umrüsten lassen sollen. Dabei steht im Vordergrund der Überlegung oft das vermeintliche Argument, Geld sparen zu können, wenn man weder einen zweiten Satz Reifen noch die Dienstleistung der Umrüstung kauft.

Winterreifen im Sommer zu fahren ist zwar nicht verboten, ist aber auch nicht anzuraten, denn die Gummimischung von M+S Pneus ist weicher, als die von Sommerreifen, damit die Lauffläche auch auf Eis und Schnee noch genügend geschmeidig und griffig bleibt. Bei steigender Außentemperatur nimmt die Geschmeidigkeit immer mehr zu. Je weicher der Gummi aber ist, desto höher der Abrieb.

Fazit: Dem Spareffekt steht der Abnutzungseffekt entgegen. Die Winterreifen nutzen bei Fahrten auf sommerlichen Straßen schneller ab und die Bereifung muss daher insgesamt früher ersetz werden, als dies der Fall gewesen wäre, wenn man einen Satz Sommerreifen angeschafft hätte. Statt zu sparen, zahlt man drauf.

Wissenswertes

Den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Luftdruck finden Sie in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs und z.B. in der Tankklappe oder am Türholm vermerkt. Der Luftdruck sollte bei jedem Tankstopp, mindestens aber alle vier Wochen überprüft werden.

Die Prüfung muss am kalten Reifen durchgeführt werden, da wärmere Reifen einen höheren Druck aufweisen. Deshalb nie aus einem warmen Reifen Luft ablassen!

Und vergessen Sie nicht den Reservereifen, denn im Notfall brauchen Sie ihn dringend an dann sollte er auch einsatzbereit sein!

Team

Thomas Klaus

Geschäftsführer

Norbert Klaus

Geschäftsführer

Matthias Wollenhaupt

Werkstattleiter

Daniel Hanke

Reifenmonteur

Sahin Yerli

KFZ Mechatroniker (i.A.)

ISsa Malekdad

Reifenmonteur

Thomas Palm

DEKRA Sachverständiger

Peter Peil

KFZ Mechatroniker

Ayman Elias

KFZ Mechatroniker (i.A.)